Was bedeutet die Norm im Detail?
Während und nach der Produktion oder Leistungserbringung müssen die Produkte oder Leistungen überprüft werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Tätigkeiten wie geplant durchgeführt wurden und das Produkt oder die Leistung alle geforderten Eigenschaften aufweist.
Sobald diese Prüfungen bestanden sind, kann das Produkt oder die Leistung freigegeben werden. Die Freigabe kann entweder von bestimmten Personen im Unternehmen erteilt werden oder auf Kundenwunsch erfolgen.
Die formelle Freigabe muss dokumentiert werden, wobei das Prüfungsergebnis und die Person, die die Freigabe erteilt hat, nachvollziehbar sein müssen.
Wie kann dies in der Praxis umgesetzt werden?
Besondere Bedeutung kommt der Produktfreigabe nach der Entwicklung und der Einrichtung der Fertigung zu. Nach der Entwicklung können sowohl der Kunde als auch interne Stellen an der Produktfreigabe beteiligt sein.
Besonderen Regeln unterliegen auch die sogenannten Erstmusterprüfungen. Wenn erstmals ein Teil unter Serienbedingungen produziert wird, durchläuft es einen mehrstufigen internen Prüfungs- und Freigabeprozess, bevor die formelle Freigabe durch den Kunden erfolgt. Die Übereinstimmung mit den Kundenanforderungen, insbesondere den Maßen, wird in einem Erstmusterprüfbericht nach umfassender Prüfung bestätigt. In der Automobilindustrie gibt es spezifische Richtlinien für Erstmusterprüfungen (z. B. PPAP oder PPF).
Die Art und Weise, wie die Produkte während der Serienproduktion gemessen werden, wer, wann und wie, wird in der Prüfplanung festgelegt. Die Prüfplanung erfolgt am Ende der Produktentwicklung, wenn die Umsetzung (Produktion, Leistungserbringung) geplant wird (siehe "Wie stell ich Produkte her und erbringe Leistungen?" und "Erstaunliche Innovationen: Vorher nie Gesehenes entsteht").
In Prüfplänen oder Prüfprotokollen wird festgelegt, welche Daten bei der Prüfung dokumentiert werden müssen. Dies umfasst in der Regel: Produkt, Prüfparameter, Zielgröße mit Toleranzen, Prüfmittel, Prüfer, Ergebnis, Datum und Unterschrift.
Die Prüfungen werden entweder von einer eigenen QS-Abteilung durchgeführt oder vom ausführenden Mitarbeiter selbst in Form der sogenannten Werkerselbstprüfung. Beide Methoden haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
Aus der Praxis: Der Werker mit Verantwortung
Ein kleiner Kunststoffhersteller hatte einen Mitarbeiter in der Qualitätssicherung, der zunehmend mit Aufgaben in der Fehlerdokumentation belastet war. Jeder Kunde forderte einen 8D-Report und zusätzliche Fehleranalysen wie Ishikawa-Diagramme und 5-Why-Analysen. Es wurde nach Möglichkeiten gesucht, diesen Mitarbeiter zu entlasten, und so entstand die Idee der Werkerselbstprüfung.
Ein mobiler Messplatz wurde vorbereitet. Auf einem Rollwagen mit Stehpult wurde ein Notebook montiert und Messschieber bereitgelegt. Die Mitarbeiter wurden zusammengebracht und in die Messung und Bedienung des Notebooks eingewiesen. In der Anfangszeit stand der Fertigungsleiter zur Seite und unterstützte die Mitarbeiter bei der Dateneingabe.
Die meisten Mitarbeiter waren von dieser Neuerung positiv angetan. Ihre Tätigkeit an den Arbeitsplätzen, die bisher aus Sichtkontrolle und Verpackung der Teile bestand, wurde aufgewertet. Sie erhielten mehr Verantwortung für "ihre" Teile und eine interessante zusätzliche Tätigkeit am Computer.
Inzwischen ist das System der Werkerselbstprüfung in diesem Unternehmen fest etabliert und unverzichtbar geworden. Das System hat sich bewährt und führte insgesamt zu mehr Eigenverantwortung und letztendlich zu einer geringeren Fehlerquote.
Die Freigabe der Produkte vor der Auslieferung erfolgt in vielen Unternehmen durch die QS (Qualitätssicherung) oder den Versand in einer formellen Prüfung. Die Dokumentation erfolgt oft in der EDV im ERP-System, wobei der Prüfer durch einen Log-in nachvollziehbar ist.
Der Kunde kann jedoch auch eine Einzelfreigabe jeder Lieferung verlangen, insbesondere wenn es keine Serienfreigabe gibt oder die Produktchargen stark voneinander abweichen. In solchen Fällen wird für jede Charge vorab ein Muster an den Kunden geschickt, anhand dessen der Kunde die einzelne Lieferung freigibt. In der Lebensmittelbranche erfolgt die Bemusterung in der Regel vor der Entladung beim Kunden.